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Video Lecture: Wolfgang Schulz – Public Service Broadcasting in the Digital Society

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Public Service Broadcasting in the Digital Society
lecture by Prof. Dr. Wolfgang Schulz
on 02 July 2013
at the Public Service Media 2.0 Lab
Centre for Digital Cultures
Leuphana University Luneburg

In countries with a Public Service Broadcasting (PSB) system, everyone knows its radio and TV programmes, yet few are aware of what its mandate actually is and what role it plays in the overall media environment.

In his Luneburg lecture, constitutional law scholar Wolfgang Schulz gives a concise overview of the German PSB system. Continue reading

Der nackte Mensch und seine Geschichte
Über den Katalog der unpfändbaren Dinge

Pfändungsmarke des Gerichtsvollziehers. Schwiebus i.Nm. ca 1920

Pfändungsmarke des Gerichtsvollziehers. Schwiebus i.Nm. ca. 1920. Abb. von m.joedicke unter CC-NC-SA.

In einem Raum des Verwaltungsgerichts Gießen findet im Juli 2011 eine von der Öffentlichkeit unbemerkte, aber dennoch folgenreiche juristische Entscheidung statt. Zum ersten Mal in Deutschland wird der Computer eines Schuldners grundsätzlich für unpfändbar erklärt. Ein arbeitsloser Mann, dessen Notebook bei einer Zwangsvollstreckung beschlagnahmt wurde, klagt auf Herausgabe des Geräts, weil er es zur Bewerbung bei verschiedenen Arbeitgebern benötige. Der Richter gibt ihm recht und beruft sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach „informationstechnische Systeme allgegenwärtig und für die Lebensführung vieler Bürger von zentraler Bedeutung seien“. Noch im Jahr 2007, im „Münchner Kommentar“ zur Zivilprozessordnung, galt der Computer als „grundsätzlich pfändbar“, zählte also zu den luxuriösen Gegenständen, die ein Gerichtsvollzieher konfiszieren kann. Vier Jahre später hat sich diese Bewertung ins Gegenteil verkehrt: Computer und Laptops zählen nun, wie das Radio, der Fernseher oder auch der Kühlschrank und die Waschmaschine, zu den unerlässlichen Bestandteilen des Haushalts.

Worin besteht eine menschenwürdige Existenz? Und bis zu welcher Schicht kann der gepolsterte Überfluss des täglichen Lebens abgetragen werden, bis nichts als ein Gerüst der Notwendigkeiten übrig bleibt? Continue reading

Hyperkult XXII: Standards, Normen, Protokolle, 4.-6. Juli 2013

Centre for Digital Cultures
Medien- und Informationszentrum und
Institut für Kultur und Ästhetik digitaler Medien der
Leuphana Universität Lüneburg
“Alte Post” in der Sülztorstr. 21-25
21335 Lüneburg

Die 22. Hyperkult steht vor der Tür. Dieses Mal zum Thema “Standards, Normen, Protokolle”. Welche Rolle spielen Standards, Normen und Protokolle für die Strukturbildung der Nächsten Gesellschaft? Sind Protokolle nicht vielleicht doch ihre wichtigsten Medien, und der lange Marsch durch die Institutionen müsste heute durch die Normungskommissionen verlaufen? Welche Bedeutung haben das W3C, welche die ICANN, die WIPO? Wo, bitteschön, scheint denn eine neue Anarchie auf, die alle diese verknöcherten Regularien, wenigstens für kurze Zeit, zum Teufel schickte?

Mit Vorträgen unter anderem von Claus Pias: Protokollfragen, Ned Rossiter: Logistical Worlds: Command and Control, Exodus and Invention, Rolf Großmann: MIDI-Geschichte(n), Andrea Knaut: Normindividualität, Jens-Martin Loebel: “Mühlendamm Schleuse, bitte kommen!” Die Geschichte der Vollzugsordnung für den Funkdienst als soziales Protokoll, Agata Królikowski: Standardisierte Überwachung und Wolfgang Coy: “Was die technische Welt im Innersten zusammen hält”.

Gutachten – Rundfunkbeitrag verfassungswidrig

Der Leipziger Medienrechtler Christoph Degenhart hat für den Handelsverband Einzelhandel  ein Gutachten zur Rundfunkgebühr erstellt, so berichtet die FAZ vorab aus ihrer Samstagsausgabe. Seiner Einschätzung nach verstösst die Abgabe gleich aus mehreren Gründen gegen die Verfassung.

a) handele es sich um eine versteckte Steuer, die nach Raumeinheiten erhoben wird, vergleichbar der Grundsteuer. Eine derartige Steuer dürfen Bundesländer nicht erheben.

b) ausserdem würde sie gegen das Gleichheitsgebot verstossen(Artikel 3 Grundgesetz)  und

c) würde sie in Handlungsfreiheit der Unternehmen eingreifen (Artikel 2 Grundgesetz).

Letzeres ist für den Handelsverband sicherlich das wichtigste Argument. Damit  gewinnt die Debatte um Kirchhofs umstrittene Vereinfachung weiter an Fahrt, wenn auch nur von einem rechtlichen Aspekt her.

Daß ausgerechnet ein eher konvervativ bis neoliberal ausgerichteter Wirtschaftsverband aktiv werden musste, ist etwas bedauerlich. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Programm und Auftrag der Sender, geführt von Seiten der Bürger, wäre der Debatte förderlicher.