In ihrem Vortrag “Medienaufsicht 2.0: be smart!” am 4. September im CDC in Lüneburg sprach Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt [(bre(ma], über crossmediale Programminnovationen, Medienkompetenz und Medienregulierung sowie die aktuelle Debatte um den Medienstaatsvertrag.
Medienkompetenz
Kernaufgaben der Landesmedienanstalten sind die Regulierung privater (nicht öffentlich-rechtlicher) Sendeanstalten sowie die Vermittlung von Medienkompetenz. Anforderungen an die Nutzer verändern sich stetig. Cornelia Holsten verdeutlicht das anhand von Plakatshopping via Smartphone.
Virtueller Supermarkt von coop@home am HB Zürich (caparthia.ch)
Die (bre(ma eruiert den Bedarf zur Förderung derartiger Kompetenzen. Dabei setzt sie bereits in der frühkindlichen Erziehung an und hat dazu eine Studie zur Förderung von Medienkompetenz in Bremer Kintertageseinrichtungen durchführen lassen. Am kommenden Freitag findet darüber hinaus der Medienkompetenztag, in diesem Jahr zum Thema Selbstdarstellung im Internet, in Kooperation mit der Volkshochschule Bremen statt.
Crossmediale Programminnovationen
Medienkompetenz und Mediennutzung sind untrennbar miteinander verbunden. Aktuelle Entwicklungen im Bereich Nutzung stellte Cornelia Holsten auf Basis der wave7-Studie vor. Aus der Studie geht zum Beispiel hervor, dass 59% der TV-Zuschauer mehrere Geräte parallel nutzten. Statt First und Second Screen wird auch von Multi Screen Nutzung gesprochen.
TV-Konsum und die parallele Nutzung interaktiver Online-Angebote seien laut Holsten nicht planbar. So muss das Format mit den meisten Tweets nicht das mit der höchste TV-Quote sein. Innovative Formate, die crossmedial Zuschauer erreichen, sind dementsprechend schwierig zu entwickeln. Gemeinsam mit Radio Bremen fördert die (bre(ma ebensolche Formate, indem sie den Preis für crossmediale Programminnovation vergibt. Dabei wurden bereits Voice of Germany (Pro7), About Kate (Arte) oder Taskforce Berlin (Sat1) ausgezeichnet, die Nutzer durch social Media und spezielle Apps am Programm beteiligen.
Linear vs. Nonlinear
Medienregulierung stellt nicht nur für die (bre(ma aufgrund veralteter Rechtsgrundlagen und wachsender Medienkonvergenz eine große Herausforderung dar. Rechtlich ist alles, was live und nicht on Demand (also im Nachhinein auf Abruf) verfügbar ist und regelmäßig mehr als 500 potentielle Nutzer erreicht, Rundfunk und damit zulassungspflichtig.
“Wer auf ein Zulassungsverfahren verzichten möchte, der sollte sicherstellen, dass er seine Inhalte nicht live, sondern zeitversetzt – dafür reicht beispielsweise schon ein Zeitraum von 60 Minuten – online stellt.” (Holsten, Cornelia: Warten auf Mr. Big. epd medien Nr. 29. juli 2013, S. 3-6, hier S. 4)
Die Unterscheidung linear vs. nonlinear sei schon länger nicht mehr zeitgemäß und den meisten Akteuren ist bewußt, dass sich die rechtlichen Grundlagen ändern müssten. Auch wenn ungewiss sei, wann ein neuer Medienstaatsvertrag komme, und wie dieser genau aussehe, so sei es doch in jedem Fall positiv zu bewerten, dass sich Bund und Länder intensiv mit dem Thema beschäftigten.
Bis wesentliche Änderungen in Kraft treten, ist die (bre(ma daran gebunden zwischen linearen und nonlinearen Angeboten zu unterscheiden. Das kann bei regelmäßig mehr als 500 potentiellen Nutzern dazu führen, dass ein Live-Blog oder Google-Hangout eine Zulassung benötigt.
Um aufwendige Zulassungsverfahren zu vermeiden, hat Cornelia Holsten für die Betreiber von Internet-Fernsehen, Live-Blogging oder Ähnlichem einen Tipp: die Checkliste Web-TV, die in diesen Tagen aktualisiert wird.
Jan Torge Claussen und Christian Herzog