Der Leipziger Medienrechtler Christoph Degenhart hat für den Handelsverband Einzelhandel ein Gutachten zur Rundfunkgebühr erstellt, so berichtet die FAZ vorab aus ihrer Samstagsausgabe. Seiner Einschätzung nach verstösst die Abgabe gleich aus mehreren Gründen gegen die Verfassung.
a) handele es sich um eine versteckte Steuer, die nach Raumeinheiten erhoben wird, vergleichbar der Grundsteuer. Eine derartige Steuer dürfen Bundesländer nicht erheben.
b) ausserdem würde sie gegen das Gleichheitsgebot verstossen(Artikel 3 Grundgesetz) und
c) würde sie in Handlungsfreiheit der Unternehmen eingreifen (Artikel 2 Grundgesetz).
Letzeres ist für den Handelsverband sicherlich das wichtigste Argument. Damit gewinnt die Debatte um Kirchhofs umstrittene Vereinfachung weiter an Fahrt, wenn auch nur von einem rechtlichen Aspekt her.
Daß ausgerechnet ein eher konvervativ bis neoliberal ausgerichteter Wirtschaftsverband aktiv werden musste, ist etwas bedauerlich. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Programm und Auftrag der Sender, geführt von Seiten der Bürger, wäre der Debatte förderlicher.