Die Datenberge bei öffentlichen Verwaltungen wachsen, doch ihre Nutzung wird durch Besitzstandsdenken und Ablehnung von Transparenz erschwert oder ganz unmöglich gemacht.
Transparenz geht uns alle an. Sie ist ein wichtiges Element, das uns direkt – zum Beispiel bei der Kommunalverwaltung – oder indirekt über Nachrichtenmedien ermöglicht, unsere Rechte als Bürger in der Demokratie wahrzunehmen. Transparenz bestimmt die Qualität der Informationen, die uns dazu dienen, Gesellschafts-, Politik- und Verwaltungsprozesse zu verstehen und auf deren Basis wir letztendlich Wahlentscheidungen treffen.
Sie hängt also eng mit Informationsfreiheit zusammen. Wie viel Informationsfreiheit einzelne Länder ihren Bürgern gewähren, lässt Rückschlüsse über den Zustand ihrer demokratischen Prozesse zu. In Deutschland herrscht insgesamt eine Kultur von nur bedingter Offenheit vor.
Seit 2005 ist das Informationsfreiheitsgesetz (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, IFG) in Deutschland in Kraft. Andere Länder können hier auf eine deutlich längere Historie zurückschauen. Der US-amerikanische Freedom of Information Act, das älteste und international am besten bekannte Beispiel für gesetzlich geregelte Informationsfreiheit, existiert bereits seit 1966.
Im Jahr 2012 wurden 6077 Anfragen nach dem IFG gestellt. Zum Vergleich: In den USA waren es im gleichen Jahr 651.254 Anfragen und in Großbritannien allein in den ersten 3 Quartalen 2012 37.313 Anfragen.
In gewissem Sinne horten in Deutschland der Bund, die Länder und Kommunen also ihr Herrschaftswissen. Daran wird sich mit dem aktuellen IFG und den bestehenden Initiativen im Bereich Open Data auch so schnell nichts ändern. Aber warum eigentlich nicht? Continue reading →